unsere geschaeftsbedingungen ( agb )

Unsere Allgemeinen Geschaeftsbedingungen

Allgemeine Geschaeftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschaeftsbedingungen des Parkservices Kranzeder sind gueltig fuer die Vermietung von
PKW-Stellplaetzen sowie der Befoerderung der Parkplatzkunden bei Abreise zum Muenchner Flughafen
und bei Rueckkehr vom Muenchner Flughafen zum Betriebsgelaende des Parkservices Kranzeder in der
Gadener Str. 24 in 85462 Eitting.

2. Vertragsabschluss

Der Vertragsschluss kommt durch Angebot und Annahme zustande.
Ein Angebot zum Vertragsschluss kann abgegeben werden durch:
a) Persoenliche oder telefonische Anfrage
b) Per E-Mail: info@parkservice-kranzeder.de
c) Buchungsanfrage auf der Homepage: www.parkservice-kranzeder.de durch ausfuellen und
absenden des Bestellformulars
Die Bereitstellung des Bestellformulars auf der Homepage des Parkservices Kranzeder ist kein
rechtsverbindliches Angebot, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein
Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu unterbreiten.
Die Annahme des Angebotes durch den Kunden erfolgt durch eine Bestaetigung des Parkservices
Kranzeder.

3. Leistungen, Preise, Zahlung

Die Firma Parkservice Kranzeder haelt die dem Kunden bestaetigten Leistungen dieser AGBs bereit und
ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, die fuer die vereinbarten Leistungen geltenden Preise zu bezahlen. Der Betrag
ist am Tag der Ankunft am Parkplatz in bar zu bezahlen. Die Preise sind der Preisliste zu entnehmen und
verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
Die Firma Parkservice Kranzeder weist darauf hin, dass es bei der Befoerderung zum Flughafen sowie
bei der Abholung zu Verzoegerungen bis zu 30 Minuten kommen kann. Der Kunde verpflichtet sich,
dafuer Sorge zu tragen, dass er so rechtzeitig ankommt, dass ein Transport zum Flughafen mit Erreichen
seines Fluges gewaehrleistet ist.
Der Vertrag endet mit dem Ablauf der Mietzeit, es sei denn, der Vertrag wird vor Abschluss gekuendigt
oder etwas anderes ist ausdruecklich vereinbart.
Entfernt der Kunde sein Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit bzw. nach Ablauf der Hoechsteinstelldauer
nicht aus der Parkanlage, schuldet der Kunde fuer die Zeit bis zur Entfernung eine
Nutzungsentschaedigung in Hoehe der Parkgebuehren ausweislich der geltenden Preisliste.

4. Ruecktritt

Unabhaengig von den gesetzlichen Bestimmungen raeumt die Firma Parkservice Kranzeder dem Kunden
ein jederzeitiges Ruecktrittsrecht ein. Im Falle eines Ruecktritts am Tag vor Beginn der Miete sowie am
Tag, ab welchem die Leistung zu erbringen ist, hat die Firma Parkservice Kranzeder Anspruch auf eine
angemessene Ausfallentschaedigung gegenueber dem Kunden.
Tritt der Kunde am Tag vor Beginn der vereinbarten Mietzeit zurueck, so hat die Firma Parkservice
Kranzeder einen Anspruch auf 50 % des vereinbarten Mietpreises. Tritt der Kunde am Tag der
vereinbarten Mietzeit zurueck, so hat die Firma Parkservice Kranzeder Anspruch auf den vollstaendig
vereinbarten Mietpreis. Dies gilt auch, wenn der Kunde von dem abgeschlossenen Vertrag nicht
zuruecktritt, die Leistung jedoch nicht in Anspruch nimmt. Der Kunde ist jedoch im Einzelfall berechtigt,
einen geringeren Schaden nachzuweisen.

5. Kuendigung

Darueber hinaus sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund zu kuendigen.

6. Haftung der Firma Parkservice Kranzeder

Die Firma Parkservice Kranzeder haftet fuer Schaeden, die durch sie und ihre Erfuellungsgehilfen
entstehen, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlaessigkeit, es sei denn es liegt eine Verletzung von Leben,
Koerper oder Gesundheit oder ein Verstoss gegen die wesentlichen Vertragspflichten vor, deren Erfuellung
die ordnungsgemaesse Durchfuehrung des Vertrages ueberhaupt erst ermoeglicht und auf deren Erfuellung der
Kunde vertraut und vertrauen darf. Diesbezueglich haftet die Firma Parkservice Kranzeder nach den
gesetzlichen Vorschriften
Fuer Schaeden, die durch andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht werden, uebernimmt die Firma
Parkservice Kranzeder keine Haftung. Dies gilt insbesondere fuer Beschaedigung, Vernichtung oder
Diebstahl des geparkten Kraftfahrzeuges oder beweglicher/eingebauter Gegenstaende aus dem
Kraftfahrzeug (z.B. Autoradio, Telefon, Navigationssystem, persoenliche Wertgegenstaende oder
aehnliches). Auch bei Schaeden durch Immissionen Dritter, bei hoeherer Gewalt sowie bei Schaeden durch
innere oder aeussere Unruhe oder elementare Naturkraefte (z. B. auch Hagelschaden oder Marderbisse) ist
die Firma Parkservice Kranzeder von jeder Art von Anspruechen freigestellt.
Etwaige Schaeden oder Schadensersatzansprueche gegen die Firma Parkservice Kranzeder hat der Kunde
unverzueglich und sofern moeglich noch vor Ausfahrt aus dem Betriebsgelaende anzuzeigen.
Die Firma Parkservice Kranzeder ist bemueht, den Kunden innerhalb der vereinbarten oder
prognostizierten Zeit zum Flughafen Muenchen zu befoerdern. Die Rechtzeitigkeit der Ankunft am
Flughafen Muenchen, bezogen auf den konkreten Abflugtermin des Kunden, ist nicht Gegenstand dieses
Vertrages. Schadensersatzansprueche durch Verzoegerungen, die die Firma Parkservice Kranzeder nicht
zu vertreten hat (auch z. B. durch unvorhersehbare Strassensperrungen und Verkehrsunfaelle Dritter),
insbesondere auch Schadensersatz fuer verpasste Termine oder Fluege, sind ausgeschlossen.

7. Haftung des Kunden

Der Kunde haftet fuer alle durch ihn selbst, seiner Erfuellungsgehilfen, seiner beauftragten oder seiner
Begleitperson der Firma Parkservice Kranzeder zugefuegten Schaeden. Des Weiteren haftet der Kunde fuer
Verunreinigungen der Parkanlage, die er schuldhaft herbeifuehrt. In jedem Fall ist der Kunde
verpflichtet, den entstandenen Schaden unaufgefordert vor Verlassen der Parkanlage der Firma
Parkservice Kranzeder zu melden.
Der Kunde ist verpflichtet, ggf. eigene Ansprueche gegenueber Dritten oder Versicherungen an die Firma
Parkservice Kranzeder abzutreten, soweit diese bereits durch Dritte in Anspruch genommen wird.

8. Pfandrecht/Zurueckbehaltungsrecht

Die Firma Parkservice Kranzeder ist berechtigt, sofern sie auch Forderungen aus diesem
Vertragsverhaeltnis gegen den Kunden hat, ein Vermieterpfandrecht gem. den Bestimmungen des
Buergerlichen Gesetzbuches geltend zu machen sowie die Herausgabe des Fahrzeugs zu verweigern.

9. Verhalten auf dem Betriebsgelaende

Auf dem Betriebsgelaende ist im Schritttempo zu fahren und dem beauftragten Personal Folge zu leisten.
Der Kunde ist nach erfolgter Einstellung des Fahrzeugs verpflichtet, das Fahrzeug zu verschliessen und
verkehrsueblich zu sichern.

10. Schlussbestimmungen
Ergaenzungen oder Aenderungen des Vertrages und seiner Bestimmungen beduerfen der Schriftform. Dies
gilt auch, falls diese Schriftformklausel geaendert werden soll.
Sollte eine der Bestimmungen des Vertrages und dieser Geschaeftsbedingungen ganz oder teilweise
rechtsunwirksam sein oder Luecken aufweisen, so bleibt die Gueltigkeit des Vertrages und der uebrigen
Bestimmungen hiervon unberuehrt.